AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Aufträge an AK Events, Andrej Koch (nachfolgend „Auftragnehmer"). Auftraggeber ist das buchende Paar bzw. der Veranstalter. Stand: Juli 2026.
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische und mediale Dienstleistungen des Auftragnehmers, insbesondere Moderation und Tamada, DJ, Live-Musik, Fotografie und Videografie.
1.2 Vertragsschluss und Terminreservierung
Der Auftraggeber erhält ein persönliches Angebot mit allen Leistungen und Preisen, in der Regel per E-Mail mit einem Link zur persönlichen Angebotsseite. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot dort über die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen" annimmt. Mit der Annahme ist der Termin verbindlich reserviert; der Auftraggeber erhält eine Bestätigung mit dem vollständigen Vertragsinhalt per E-Mail.
1.3 Zahlung
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung am Veranstaltungstag vor Ort vollständig in bar. Mit Abschluss der vereinbarten Leistungen am Veranstaltungstag ist die Vergütung fällig. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
1.4 Widerrufsrecht (14 Tage)
Der Auftraggeber kann die Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Für den Widerruf genügt eine eindeutige Mitteilung an:
AK Events · Andrej Koch, Postfach 20 08 08, 53138 Bonn, E-Mail: info@andrejkoch.de
1.5 Rücktritt nach der Widerrufsfrist
Ein Rücktritt nach Ablauf der Widerrufsfrist bedarf der Textform und der Bestätigung durch den Auftragnehmer. In diesem Fall fallen folgende Entschädigungen an, jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtpreis: bis 12 Wochen vor dem Veranstaltungstag 30 %, ab der 12. bis zur 5. Woche 60 %, ab der 5. Woche bis zum Veranstaltungstag 100 %. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
1.6 Rücktrittsvorbehalt des Auftragnehmers
Ändert der Auftraggeber seine Wünsche nach Vertragsschluss in erheblichem Umfang, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
1.7 Rücktritt im Falle einer Pandemie
Wird die Veranstaltung aufgrund einer Pandemie und der damit verbundenen behördlichen Beschränkungen abgesagt, entstehen für beide Parteien keine Kosten.
1.8 Verpflegung
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflegung des gesamten Teams: kleine Snacks und Getränke bei der Ankunft sowie mindestens ein Abendessen (Vorspeise und Hauptspeise) oder die Teilnahme am Hochzeitsmenü bzw. Buffet, außerdem ausreichend nichtalkoholische Getränke (mindestens 2 Flaschen pro Person). Dies gilt für alle Einsätze mit einer Dauer von mehr als 4 Stunden.
1.9 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber macht bei der Buchung wahrheitsgemäße Angaben und teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen bis zur Veranstaltung mit, insbesondere zu Kontaktdaten, Adresse der Location und zeitlichen Änderungen.
1.10 Aufnahmen zu Präsentationszwecken
Der Auftragnehmer darf während der Veranstaltung eigene Foto- und Videoaufnahmen erstellen. Eine Veröffentlichung zu Präsentationszwecken (z. B. Website, Instagram, Facebook) erfolgt nur mit Einverständnis des Auftraggebers.
1.11 Geheimhaltung
Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die Inhalte des Vertrages sowie die Programminhalte gegenüber unbeteiligten Dritten.
1.12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
1.13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; im Übrigen ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
2. DJ & Moderation
2.1 Bühne, Strom und Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer freie Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Für den Auftritt steht eine geeignete Bühne oder ein ebenerdiger Platz (nachfolgend „Bühne") zur Verfügung – sauber, trocken und vor Wettereinflüssen geschützt. Die Bühne steht mindestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für den Aufbau bereit. In unmittelbarer Nähe der Bühne (bis 5 m) befinden sich mindestens zwei funktionierende 220-V-Steckdosen; für Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Stromversorgung ist der Veranstalter verantwortlich.
2.2 Haftung und Schäden
Der Auftraggeber ist für die persönliche Sicherheit des Auftragnehmers und dessen Ausrüstung am Veranstaltungsort verantwortlich. Für Schäden an der Ausrüstung, die durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber; die Erstattung durch den Verursacher bleibt ihm unbenommen. Kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall oder -schwankungen u. Ä.), nicht erbringen, bestehen insoweit keine Ansprüche des Auftraggebers auf Rücktritt, Schadensersatz oder Rückzahlung.
2.3 Künstlergarderobe
Der Auftraggeber stellt eine Künstlergarderobe mit Steckdosen, Stühlen, einem Tisch und einem Spiegel zur Verfügung.
3. Foto & Video
3.1 Gewährleistung
Ist das gelieferte Material schadhaft, leistet der Auftragnehmer Ersatz oder Nachbesserung. Der Mangel ist dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt mitzuteilen; danach steht die Behebung im Ermessen des Auftragnehmers. Erforderliche Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Auftraggebers.
3.2 Haftungsbeschränkung
Filme und Fotos werden als Download-Link ausgeliefert; die Prüfung der Kompatibilität mit den Wiedergabegeräten des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern Wünsche zuvor nicht deutlich mitgeteilt wurden, und nicht für technische Störungen der Kameraausrüstung. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
3.4 Dienstleistungsauftrag und Genehmigungen
Der Auftragnehmer erstellt ein filmisches bzw. fotografisches Dokument der Veranstaltung. Der Auftraggeber informiert alle relevanten Personen über die Aufnahmen und holt erforderliche Drehgenehmigungen und Einwilligungen ein – bezogen auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke am Veranstaltungstag.
3.5 Nutzung des Materials durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, das Material zu Präsentationszwecken zu verwenden (vgl. Ziffer 1.10).
3.6 Sicherungskopie
Der Auftragnehmer empfiehlt, nach Erhalt des Materials eine Sicherungskopie zu erstellen. Eine Gewährleistung für die dauerhafte Funktionalität von Speichermedien wird nicht übernommen.
3.7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ohne Verletzung von Rechten Dritter erbringen kann; das Einholen etwaiger Rechte Dritter ist nicht Vertragsgegenstand und obliegt dem Auftraggeber, der den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen freistellt. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotos und Videos zu. Der Auftraggeber erhält das Nutzungsrecht für die private, nicht kommerzielle Nutzung. Veränderungen und Weiterbearbeitungen des gelieferten Materials sowie die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Auftragnehmers.
3.8 Künstlerische Freiheit
Bei der Ausführung des Auftrags obliegen dem Auftragnehmer sämtliche künstlerischen und organisatorischen Entscheidungen – von der Vorbereitung über die Aufnahmen bis zum Schnitt. Die Schwerpunkte werden in einem Vorgespräch abgestimmt; bei Ereignissen mit nicht planbaren Abläufen (z. B. Hochzeiten) besteht Gestaltungsfreiheit unter Berücksichtigung der vereinbarten Zielsetzungen.
3.9 Unbearbeitete RAW-Daten
Unbearbeitete RAW-Daten (Foto und Film) sind nicht Vertragsgegenstand und werden nicht herausgegeben. Auswahl, Bearbeitung und Konvertierung sind Teil der kreativen Leistung.
4. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.